Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Allgemeines

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen (im Folgenden „Anbieter“ genannt) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“, „Vertragspartner“ oder „Mitglied“ genannt) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

2. Abweichungen von diesen AGB und sonstigen ergänzenden Vereinbarungen mit dem Kunden bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn diese von der Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen schriftlich bestätigt werden.

3. Geschäftsbedingungen von Kunden werden von der Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen nicht als Teil des Vertrags anerkannt, selbst wenn kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt. Die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen lehnt die Einbeziehung der AGB des Kunden hiermit ausdrücklich ab.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Weicht der mit dem Kunden geschlossene Vertrag von diesen AGB ab, gehen die Bestimmungen des Vertrages vor.

2. Die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen informiert hiermit, dass Mitarbeiter der Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen nicht autorisiert sind, Nebenvereinbarungen zu schließen oder mündliche Zusagen zu machen, die über den festgelegten Vertragsinhalt oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausreichen.

3. Der Kunde ist zur vertraulichen Behandlung der ihm im Rahmen des Angebotes zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet.

4. Vertragsangebote des Anbieters sind 14 Tage gültig. Ein Auftrag oder eine Vereinbarung sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. Die Verbindlichkeit der Vereinbarung beschränkt sich auf die in der Bestätigung genannten Inhalte. Offensichtliche und/oder nachvollziehbare Irrtümer sind vorbehalten.

5. Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt auch durch die erfolgreiche Registrierung des Kunden auf der Online-Plattform EFY zustande.

§3 Leistungserbringung, Registrierung als Mitglied/Kunde, Zugang zur OnlinePlattform

1. Die Dienstleistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Geschäftskunden und Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Die Nutzung der Dienste der Online-Plattform EFY ist nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung als Mitglied möglich. Mit der Registrierung erklärt sich das Mitglied mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Es besteht kein Anspruch auf Mitgliedschaft.

3. Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgetreue und vollständige Informationen zu liefern.

4. Der Anbieter stellt eine Online-Plattform zur Verfügung, die Kunden bei der Bildung und Verwaltung von Energiegemeinschaften unterstützt und es Mitgliedern ermöglicht sich auszutauschen.

5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, nicht verpflichtet zu sein, eine Überprüfung der eingestellten Inhalte oder der Handlungen der Mitglieder durchzuführen.

6. Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen hält die gegenständliche Software technisch und redlich am aktuellen Stand.

7. Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen ist verpflichtet zur Behebung von Programmfehlern innerhalb einer angemessenen Frist. Eine fehlerhafte Software liegt insbesondere dann vor, wenn die in der Beschreibung angeführten Funktionen nicht erfüllt werden oder falsche Ergebnisse liefern.

8. Der Anbieter ist berechtigt, die angebotenen Dienstleistungen zu ändern oder einzustellen.

§4 Nutzungsrechte

1. Die zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Mitglieder erhalten eine nicht-exklusive, widerrufbare Lizenz zur Nutzung der Inhalte im Rahmen der angebotenen Dienstleistung. Die Benutzung der Online-Plattform EFY ist ausschließlich in unveränderter Form und während aufrechter Laufzeit möglich.

2. Führt der Kunde ohne Zustimmung Änderungen an den vereinbarten Leistungen durch, haftet dieser für den zusätzlichen Aufwand, der zur Ermittlung, Zuweisung und Behebung der Mängel erforderlich ist. Infolge dieser eigenmächtigen Änderungen verfallen alle Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden gegenüber der Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen.

3. Der Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

4. Die Weitergabe von Inhalten an Dritte oder die Erstellung von Kopien außerhalb der Plattform ist nicht gestattet.

§5 Pflichten des Vertragspartners

1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Nutzung der Dienste die geltenden Gesetze zu beachten und keine rechtswidrigen, anstößigen oder sonstigen gemeinwohlschädliche Inhalte zu veröffentlichen. Bei Verdacht auf missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Plattform ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Inhalte zu löschen und den Zugang des Mitglieds zu sperren.

2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten stets aktuell zu halten, insbesondere Kontaktinformationen, Steuerklassen, Statuten, Energiedaten (z.B. Erzeuger und/oder Verbraucherzählpunkte, …) und Zahlungsinformationen.

3. Die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen übernimmt keine Haftung für die in der Plattform vom Vertragspartner eingetragenen Daten. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen. Der Anbieter haftet nicht für eventuelle Schäden, Verluste oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus den vom Nutzer eingetragenen Daten ergeben können.

4. Der Kunde ist für die Sicherheit seines Kontos und die Vertraulichkeit seiner Anmeldedaten verantwortlich.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die für die Nutzung der Plattform anfallenden Gebühren und/oder Kosten für sonstige erbrachte Dienstleistungen des Anbieters ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

2. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.

3. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet.

5. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen ist die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

6. Die termingerechte Bezahlung ist eine wesentliche Bedingung für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bzw. die Erfüllung des Vertrags durch den Anbieter. Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen, ist die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen berechtigt, die laufenden Arbeiten zu unterbrechen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit einhergehenden Kosten und entgangenen Gewinne müssen vom Kunden übernommen werden.

7. Sollte es zu Verzögerungen bei der Bezahlung der Servicegebühren kommen, ist der Anbieter berechtigt, die vom Kunden genutzten Dienste innerhalb von 15 Werktagen zu deaktivieren und sämtliche seiner Daten zu löschen. In einem solchen Fall ist die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen von jeglichen weiteren Verpflichtungen zur Leistungserbringung befreit.

8. Der Kunde hat nicht das Recht, Zahlungen aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder bei Beanstandungen zurückzuhalten.

§7 Elektronische Rechnungslegung

1. Die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Anbieter ausdrücklich einverstanden.

§8 Erfüllungsort

1. Erfüllungsort ist – sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung – der Sitz der Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen in 2135 Neudorf im Weinviertel, Zlaberner Straße 45.

§9 Vertragsdauer und Beendigung

1. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist, wenn nichts anderes vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede Vertragspartei hat das Recht den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsletzten zu kündigen.

§10 Haftung

Haftung gegenüber Unternehmern:

1. Soweit der Kunde als Unternehmer (im Sinne des UGB) handelt, haftet das Unternehmen nur für direkte Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder Inanspruchnahme seiner Produkte und/oder Dienstleistungen entstehen, und dies nur dann, wenn diese Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

2. Ausschluss von Folgeschäden: Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Vermögensschäden, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfällen, Betriebsstillstand, Schäden aus Ansprüche Dritter sowie für sonstige mittelbare und zufällige Schäden ausgeschlossen.

3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Genossenschaft nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt wird.

4. Haftung bei Datenverlust: Die Genossenschaft empfiehlt dringend, wichtige Daten in regelmäßigen Abständen zu sichern, um im Falle eines Datenverlusts, der durch die Nutzung der Software oder der Onlineplattform entstehen könnte, das Risiko eines Datenverlustes zu minimieren. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Genossenschaft nicht für den Verlust von Daten, der sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Sicherung von Daten durch den Kunden ergibt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Genossenschaft den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Genossenschaft für Datenverlust nur, wenn der Kunde nachweislich alle empfohlenen Maßnahmen zur Datensicherung ordnungsgemäß durchgeführt hat und der Datenverlust dennoch eingetreten ist.

5. Schadenersatzansprüche von Vertragspartner verjähren in jedem Fall innerhalb sechs Monate ab Kenntnis.

6. Die Haftung der Genossenschaft für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist auf den Betrag beschränkt, der dem Kunden in den letzten 12 Monaten für die Nutzung der Dienste in Rechnung gestellt wurde.

7. Produkthaftung: Die Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen dieser Klausel unberührt.

Haftung gegenüber Konsumenten:

1. Haftungsumfang: Die Genossenschaft haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter, Beauftragten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

2. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Genossenschaft nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt wird.

3. Ausschluss von Folgeschäden: Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, Vermögensschäden, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüche Dritter sowie für sonstige mittelbare und zufällige Schäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Genossenschaft beruhen.

4. Datenverlust: Die Genossenschaft empfiehlt dringend, wichtige Daten in regelmäßigen Abständen zu sichern, um im Falle eines Datenverlusts, der durch die Nutzung der Software oder der Onlineplattform entstehen könnte, das Risiko eines Datenverlustes zu minimieren. Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Genossenschaft nicht für den Verlust von Daten, der sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Sicherung von Daten durch den Kunden ergibt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Genossenschaft den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Genossenschaft für Datenverlust nur, wenn der Kunde nachweislich alle empfohlenen Maßnahmen zur Datensicherung ordnungsgemäß durchgeführt hat und der Datenverlust dennoch eingetreten ist.

5. Unberührte Haftung: Die Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz sowie für Personenschäden bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§11 Nichterfüllung /Lieferung- und Leistungsverzug

1. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

§12 Vertragsrücktritt

1. Sollten schwerwiegende Gründe vorliegen, wie beispielsweise der Konkurs des Kunden oder die Abweisung eines Konkursantrages aufgrund fehlender Vermögenswerte, sowie bei Zahlungsrückständen des Kunden, ist die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern dieser noch nicht vollständig von beiden Seiten erfüllt ist. Im Falle eines Rücktritts aufgrund des Verschuldens des Kunden hat Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen die Option, entweder einen Pauschalbetrag von 20% des Gesamtrechnungswertes als Schadenersatz zu fordern oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Bei Zahlungsrückständen des Kunden ist der Auftragnehmer von allen weiteren Pflichten zur Leistung oder Lieferung entbunden, kann ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückhalten und ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ferner hat der Auftragnehmer das Recht, nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

2. Sollte der Kunde ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurücktreten oder dessen Beendigung fordern, hat die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen die Möglichkeit, entweder auf der Durchführung des Vertrags zu bestehen oder derAuflösung zuzustimmen. Bei der Auflösung des Vertrags, entscheidet Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen, ob der Kunde verpflichtet ist, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu entrichten.

§13 Gewährleistung

1. Der Kunde ist sich bewusst, dass aufgrund der zahlreichen Einsatzmöglichkeiten und der Komplexität Standardsoftware üblicherweise nicht gänzlich fehlerfrei bereitgestellt werden kann. Daher werden Fehler, die auch bei angemessener Sorgfalt nicht offensichtlich sind, nicht als Mängel betrachtet. Die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen garantiert keine Kompatibilität ihrer Softwareprodukte.

2. Um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, müssen diese schriftlich, via EMail oder Brief, an die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen gerichtet werden. Die Beschreibung des reklamierten Mangels sollte dabei präzise erfolgen. Nach dem Erhalt der Mängelanzeige wird die Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen notwendige Maßnahmen zur Behebung des Fehlers ergreifen.

3. In allen Fällen, in denen kein gesetzlich verankertes Recht auf Wandlung (Auflösung des Vertrages) vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder eine Preisminderung zu erfüllen.

§14 Schadenersatz

1. Die Services, die von der Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen bereitgestellt werden, basieren auf einem elektronischen System. Trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen kann eine vollständig störungsfreie Verfügbarkeit dieses Systems nicht zugesichert werden. Jegliche Haftung für Unterbrechungen im Systembetrieb und die daraus resultierenden Folgen sowie Ansprüche auf Schadensersatz sind hiermit ausgeschlossen. Dies gilt auch für eventuelle Ausfallzeiten des Systems, die aufgrund von Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder sonstigen Änderungen und Anpassungen verursacht werden.

2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, vor dem Anschließen oder Transportieren von EDV-technischen Produkten sowie vor der Installation von Computerprogrammen und Anwendungen eine angemessene Datensicherung seiner bestehenden Daten durchzuführen. Sollte dies unterlassen werden, übernimmt der Kunde die Verantwortung und die anfallenden Kosten für jeglichen Datenverlust und die daraus resultierenden Schäden.

3. Siehe hierzu auch § 10 Haftung unter „Haftung gegenüber Unternehmer“ oder „Haftung gegenüber Konsumenten“.

§15 Produkthaftung

1. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

§16 Formvorschrift

1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, etwaige Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder einer verifizierten elektronischen Signatur.

§17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Für alle Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der auf Basis dieser AGB eingegangenen Vertragsverhältnis ergeben, findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts sowie der Bestimmungen der ROMII- Verordnung Anwendung.

2. Bei Verbrauchsgeschäften gelten die zwingenden Bestimmungen des Rechts, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Erfüllungsort des Vertrages ist der Sitz der Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen.

3. Gerichtsstand für Unternehmer gemäß UGB: Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ergeben, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen wurden, wird als ausschließlich zuständiges sachliches Gericht das für den Sitz der Energiegemeinschaft Neudorf im Weinviertel eGen örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.

4. Gerichtsstand für Konsumenten: Bei Verbrauchsgeschäften im Sinne des KSchG gilt die Zuständigkeit desjenigen Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt (gemäß § 14 KSchG).

§18 Geheimhaltung

1. Die unterzeichnenden Parteien verpflichten sich, sämtliche im Laufe ihrer Geschäftsbeziehung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Dies schließt auch den Inhalt aller zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen ein. Die Geheimhaltungspflicht gilt insbesondere gegenüber Personen, die nicht kraft Berufsrechts zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, darunter fallen vor allem direkte Wettbewerber und die Angestellten der anderen Vertragspartei. Sofern Unklarheit darüber besteht, ob eine Information als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis anzusehen ist, ist von einer Geheimhaltungsnotwendigkeit auszugehen. Diese Verpflichtung zur Diskretion bleibt auch nach dem Ende der Geschäftsbeziehung bestehen.

§19 Datenschutz

1. Der Anbieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Herausgabe besteht oder das Mitglied ausdrücklich eingewilligt hat.

§20 Änderungen der AGB

1. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB nach Bedarf zu ändern oder zu ergänzen. Über wesentliche Änderungen wird der Vertragspartner auf der Homepage www.eg neudorf.at und auf der Plattform EFY informiert. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§21 Salvatorische Klausel

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 

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